Allgemeines über die Mehrphasenausbildnug
Die Mehrphasenausbildung muß innerhalb des ersten Jahres nach Führerscheinausstellungsdatum absolviert werden.
Zu Beginn – für „normale“ B-Kandidaten (also kein L17 Schüler) ist die erste Perfektionsfahrt. Diese sollte zwischen 2 und 4 Monaten nach der praktischen Prüfung gemacht werden.
Der nächste Punkt ist das Fahrsicherheitstraining. Für dieses ist der Zeitraum zwischen 3. und 9. Monat vorgesehen. Abschließend dann die zweite Perfektionsfahrt. Zu absolvieren zwischen 6. und 12. Monat.
Bsp: Ausstellungsdatum des Führerscheins ist der 29.1.2010
- Erste Perfektionsfahrt: zw. 29.3.2010 und 29.5.2010
- Fahrsicherheitstraining: zw. 29.4.2010 und 29.10.2010
- Zweite Perfektionsfahrt: zw. 29.8.2010 und 29.1.2011
Sollten die Fristen innerhalb des ersten Jahres überschritten werden, ist mit keinen Konsequenzen zu rechnen.
Wird das Jahr überschritten, kommt ein Brief von der Behörde mit einer neuerlichen Fristsetzung. Sollte auch diese ungeachtet verstreichen, kann es zum Führerscheinentzug kommen.
Bewerber der Klasse BL17 brauchen keine erste Perfektionsfahrt. Sie benötigen nur das Fahrsicherheitstraining und die zweite Perfektionsfahrt.
Für die Klasse A gibt es in der Mehrphase nur ein Fahrsicherheitstraining.
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