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  • Rettungsgasse seit 01.01.2012!

    Seit 01.01.2012 ist auch auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die Rettungsgasse zu bilden!

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Aktuelles » Die Rettungsgasse!

Seit 01.01.2012 ist die Rettungsgasse da!

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Schon beim Entstehen eines Staus. Nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug wahrgenommen wird. Sie sollte bereits gebildet werden, bevor der Verkehr endgültig zum Stillstand gekommen ist, also bereits bei stockendem Verkehr. Aus welchem Grund die Verkehrsbehindereung entstanden ist, hat keine Bedeutung.

Darf der Pannenstreifen mitbenützt werden?

Der Pannenstreifen soll mitbenützt werden, um eine möglichst breite Rettungsgasse zu bilden.

Wie verhält man sich auf Autobahnen oder Schnellstraßen bzw. Autostraßen, wo es keinen Pannenstreifen gibt?

Man hat so weit als notwendig auseinander zu fahren, um die Rettungsgasse zu bilden.

Darf bzw. muss - abgesehen vom Pannenstreifen - auch ein Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen mitbenützt werden?

Der Beschleunigungs- bzw. Verzögerungsstreifen sollte nur so weit mitbenützt werden, um eine ausreichend breite Rettungsgasse zu bilden. Er ist allerdings sofort zu räumen, wenn sich dort ein Einsatz- oder Straßendienstfahrzeug nähert..

Müssen Motorräder sich auch an der Bildung der Rettungsgasse beteiligen? Dürfen sie sich dazu nebeneinander positionieren?

Ja, denn Motorräder dürfen die Rettungsgasse ebenfalls nicht befahren. Sich nebeneinander zu positionieren ist zwar nicht ausdrücklich erlaubt - mit einer Beanstandung ist hier aber nicht zu rechnen.

Welchen Absand muss ich zum Vordermann einhalten, wenn sich der Verkehr verlangsamt?

Bei Verkehrsstillstand so viel, dass im Bedarfsfall noch nach links oder rechts manövriert werden kann (Faustregel: mindestens eine halbe Fahrzeuglänge).

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