Aktuelles » Jugendstartgeld
Kärntner Jugendstartgeld - eine Initiative von LH. Stv. Uwe Scheuch
Wie es funktioniert
- Antragsberechtigt sind alle Österreichischen Staatsbürger und EU Bürger die seit mind. 5 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben
- Der Antrag muss zwischen dem 18. und 19. Geburtstag gestellen werden
- Die Aktion beginnt mit dem 01.01.2010
- Gefördert werden je 50% des Rechnungsbetrages für die Klasse B, BL17, und Moped
- Bezahlt werden Ausgaben, die zwischen dem 16. und 19. Lebensjahr angefallen sind
- Die Originalrechnung der Fahrschule muss bei der Landesregierung vorgelegt werden
Die Chance noch günstiger zum Führerschein zu kommen!
Mehr Infos bei der Kärntner Landesregierung
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt
Tel.: (0) 50 536 22201
E-Mail: uwe.scheuch@ktn.gv.at
Bürozeiten
Wir sind für dich da
Montag bis Freitag
09:00 - 12:30
14:00 - 18:00
Termine
Fahr- und Theorieprüfungen
Such dir einen Termin aus, der dir zusagt.
Preisliste
Unsere Inklusivpreise
Top Qualität zu top Konditionen.Wir beraten dich gerne.
Kontakt
Rückrufservice
Nutze unseren Rückrufservice und hinterlassen uns deine Nummer.